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Leistung

Mietverwaltung in Nürnberg

Für Vermieter, die ihre Immobilie nicht selbst betreuen wollen oder können. Wir übernehmen die Mietverhältnisse, die Abrechnung und alles, was am Gebäude anfällt.

Was wir für Vermieter übernehmen

Miete und Nebenkosten

Wir überwachen die Mieteingänge und mahnen, wenn etwas offen bleibt. Einmal im Jahr rechnen wir die Betriebskosten ab, innerhalb der Frist von zwölf Monaten, die das Gesetz vorgibt. Wo eine Mieterhöhung möglich und sinnvoll ist, bereiten wir sie vor. Grundlage dafür ist der Nürnberger Mietspiegel.

Mieterwechsel

Kündigung entgegennehmen, Wohnung abnehmen, Protokoll schreiben, Kaution abrechnen. Danach die Neuvermietung, von der Besichtigung bis zum unterschriebenen Vertrag. Leerstand kostet Geld, deshalb fangen wir mit der Suche an, sobald die Kündigung vorliegt, und nicht erst, wenn der alte Mieter ausgezogen ist.

Das Gebäude und die Mieter

Wir sind die Nummer, die Ihre Mieter anrufen, wenn die Heizung ausfällt. Wir beauftragen den Handwerker, prüfen die Rechnung und klären, wer sie zu tragen hat. Wartungsverträge, Hausmeister, Versicherungsfälle und die wiederkehrenden Prüfungen laufen ebenfalls über uns.

Mietshaus, Eigentumswohnung oder beides

Bei einem Mietshaus, das Ihnen allein gehört, ist die Sache einfach: es gibt nur Sie und Ihre Mieter, und wir stehen dazwischen.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist es geteilt. Um Dach, Fassade und Treppenhaus kümmert sich die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, um Ihr Mietverhältnis kümmert sich niemand, solange Sie es nicht selbst tun. Genau diese Lücke schließt dieSondereigentumsverwaltung. Sie rechnet mit Ihrem Mieter ab, während die WEG-Verwaltung mit der Gemeinschaft abrechnet.

Rechnet sich das?

Die Verwaltervergütung ist bei vermieteten Objekten als Werbungskosten absetzbar, anders als beim selbst bewohnten Eigentum. Was üblich ist und wovon der Preis abhängt, steht unterKosten. Verwaltet gerade jemand anderes Ihr Objekt und Sie sind unzufrieden, führt der Weg über denVerwalterwechsel.

Fragen

Fragen zur Mietverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Eigentümergemeinschaft und kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung. Die Mietverwaltung arbeitet für einen einzelnen Eigentümer und kümmert sich um dessen Mietverhältnisse. Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, hat mit beidem zu tun: die Gemeinschaft hat eine WEG-Verwaltung, und für die eigene Wohnung kann er zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung beauftragen.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, so steht es in § 556 Abs. 3 BGB. Kommt sie später, kann der Vermieter eine Nachzahlung in aller Regel nicht mehr verlangen. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, ohne Betriebskosten gerechnet. Der Mieter darf sie in drei Raten zahlen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, sonst haftet er dafür.
Übernehmen Sie auch einzelne Wohnungen?
Ja. Auch bei einer einzelnen vermieteten Wohnung fallen Betriebskostenabrechnung, Mieterwechsel und Reparaturen an, nur eben seltener. Sprechen Sie uns an, dann klären wir, ob sich der Aufwand für Sie rechnet.

Kontakt

Angebot für Ihr Objekt

Sagen Sie uns, wo das Objekt liegt, wie viele Einheiten vermietet sind und was Sie bisher selbst gemacht haben. Dann können wir Ihnen sagen, was es kostet.