Die üblichen Spannen
| Art | Übliche Vergütung |
|---|---|
| WEG-Verwaltung | 20 bis 30 Euro netto je Einheit und Monat. Bei kleinen Gemeinschaften und in Ballungsräumen auch mehr. |
| Mietverwaltung | Entweder ein Pauschalbetrag je Einheit in ähnlicher Höhe oder 3 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete. |
| Sondereigentum | Kommt zur WEG-Verwaltung hinzu und bewegt sich in einer ähnlichen Größenordnung je Einheit. |
Diese Zahlen sind Marktspannen aus der Branche, kein Angebot. Was Ihr Objekt kostet, hängt an Dingen, die man sehen muss.
Wovon der Preis abhängt
Zahl der Einheiten
Der wichtigste Faktor, und zwar umgekehrt zur Erwartung: je kleiner die Gemeinschaft, desto teurer wird es je Einheit.
Zustand des Gebäudes
Ein saniertes Haus aus den Neunzigern macht weniger Arbeit als ein Altbau mit anstehender Dachsanierung und feuchtem Keller.
Zustand der Unterlagen
Wenn die Beschlusssammlung seit Jahren nicht geführt wurde, ist das erste Jahr deutlich aufwendiger als die folgenden.
Was Sie selbst machen
Ein aktiver Verwaltungsbeirat, der die Abrechnung prüft und vor Ort nach dem Rechten sieht, senkt den Aufwand spürbar.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Das billigste Angebot ist selten das günstigste. Fragen Sie bei jedem Angebot nach, was die Vergütung abdeckt und was gesondert berechnet wird. Typische Posten außerhalb der Pauschale sind die außerordentliche Versammlung, die Begleitung einer Sanierung und das Vorgehen gegen Eigentümer, die ihr Hausgeld nicht zahlen.
Fragen Sie außerdem, wie viele Einheiten die Verwaltung betreut und wie viele Personen dafür arbeiten. Aus diesem Verhältnis lässt sich besser ablesen, wie schnell jemand ans Telefon geht, als aus jedem Werbeversprechen.
Wenn Sie gerade von einer bestehenden Verwaltung wegwollen, lesen Sie vorher, wie derVerwalterwechselabläuft. Dort steht auch, welche Fristen gelten.
Fragen
Fragen zu den Kosten
- Was kostet eine Hausverwaltung pro Monat?
- Bei der WEG-Verwaltung liegt die Vergütung üblicherweise zwischen 20 und 30 Euro netto je Einheit und Monat, in Ballungsräumen und bei kleinen Gemeinschaften auch darüber. Bei der Mietverwaltung wird entweder ein ähnlicher Pauschalbetrag je Einheit vereinbart oder ein Anteil der Nettokaltmiete, meist zwischen 3 und 6 Prozent. Der Preis hängt vor allem an der Zahl der Einheiten und am Zustand des Objekts.
- Ist die Verwaltervergütung im Hausgeld enthalten?
- Ja. Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag jeder Einheit zu den Kosten der Gemeinschaft, und die Verwaltervergütung ist einer dieser Posten. Sie macht am Hausgeld allerdings meist nur einen kleinen Teil aus, die großen Posten sind Heizung, Wasser, Versicherung und die Rücklage.
- Warum ist es bei kleinen Gemeinschaften teurer je Einheit?
- Weil der Aufwand kaum mit der Größe schrumpft. Eine Eigentümerversammlung mit sechs Parteien dauert nicht viel kürzer als eine mit dreißig, und die Jahresabrechnung muss genauso erstellt werden. Deshalb rechnen viele Verwaltungen bei kleinen Objekten mit einem Mindestbetrag statt streng je Einheit.
- Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
- Bei einer vermieteten Immobilie ja, dort zählt die Verwaltervergütung zu den Werbungskosten. Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Einzelne im Hausgeld enthaltene Leistungen wie Hausmeister oder Gartenpflege können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, dafür brauchen Sie eine entsprechende Bescheinigung.
- Was kostet zusätzlich?
- Üblich sind Sondervergütungen für außerordentliche Eigentümerversammlungen, für die Begleitung größerer Baumaßnahmen und für Mahn- und Klageverfahren gegen säumige Eigentümer. Lassen Sie sich diese Posten vor Vertragsschluss aufschreiben, sonst vergleichen Sie zwei Angebote, die nicht vergleichbar sind.
Kontakt
Ein Angebot für Ihr Objekt
Nennen Sie uns die Anschrift, die Zahl der Einheiten und ob es sich um eine Eigentümergemeinschaft oder ein Mietobjekt handelt. Dann bekommen Sie eine Zahl statt einer Spanne.